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Nützliche Informationen für Ihre Toscana-Reise von A - Z

Was Sie über Ihr Urlaubsland wissen sollten.

Angeln

Für Flüsse und Bäche braucht man eine Genehmigung. Im Meer darf jeder sein Glück versuchen.

Bahnfahren

Fahrkarten, die in Italien gekauft werden, müssen vor dem Einsteigen entwertet werden. Sonst ist eine Strafgebühr fällig. Die dafür vorgesehenen gelben Apparate sind am Bahnsteig-Zugang angebracht. Fahrkarten sind billiger als in Deutschland.

Ärztliche Hilfe/Apotheken

Bei Ihrer Gebietskrankenkasse erhalten Sie den Auslandskrankenschein (Formular E 111) Dieser ist, bevor Sie eine ärztliche Leistung in Anspruch nehmen, bei der regionalen Gebietskrankenkasse in Italien (USL - Unità Sanitaria Locale) gegen einen landesüblichen Schein einzutauschen. Ansonsten müssen Sie Behandlungs- und Medikamentenkosten bar bezahlen. Wir empfehlen Ihnen daher den Abschluss einer Reiseversicherung, die diese Kosten ersetzt. Sucht man den Erste-Hilfe-Dienst auf (Pronto Soccorso), ist die Akutbehandlung kostenlos.

In den Apotheken (Farmacia) ist angezeigt, welche Apotheke außerhalb der normalen Geschäftszeiten Bereitschaftsdienst hat. Ein blinkendes Schild über dem Eingang einer Apotheke bedeutet, dass diese im Moment dienstbereit ist.

Übrigens: im Jahre 1602 wurde das Thermometer von Santorio Capodistria, zusammen mit Galileo Galilei, erfunden.

Auskunft

Touristische Informationen in Italien erhält man in den Büros der Azienda di Promozione Turistica (APT).

Grosseto: Viale Monterosa 206, Tel. 0564-454527

Banken

Banken sind üblicherweise Montag bis Freitag von 8.30 bis 13.30 Uhr und von 14.45 bis 15.45 Uhr geöffnet.

Geldautomaten (Bancomat) sind überall vorhanden (mit deutscher Menüführung). Euroschecks werden nicht mehr akzeptiert.

Übrigens, am 4.März 1472 wurde die älteste, noch heute existierende Bank der Welt gegründet: die Monte dei Paschi (Bank der Hirten) in Siena. Viele der heute noch üblichen Begriffe in Bank und Buchhaltung fanden ihre Ursprünge in der Toscana: die doppelte Buchhaltung und Worte wie "Kontokorrent", "Konto", "Saldo", "Girokonto" usw. stammen aus dem Italienischen.

Benzin

In Italien empfiehlt es sich, kein Normalbenzin zu tanken, da die Oktanzahl nicht der deutschen Qualität entspricht. Grundsätzlich sollte Super bleifrei (senza piombo, 95 Oktan, grün) verwendet werden. In Österreich kann man am günstigsten tanken.

Diplomatische Vertretung

Botschaft der Bundesrepublik Deutschland, Via San Martino della Battaglia 4, Rom, 06- 49 21 31, e-Mail: germanembassy.roma@pronet.it Deutsches Konsulat, Florenz, Lungarno A, Vespucci 30, Tel. 055 - 2 47 22

Österreichische Botschaft, Via Pergolesi 3, Rom, 06 - 84 40 141

Schweizer Konsulat, Piazzale Galileo 5, 055 - 22 24 31

Einreisebestimmungen

Reisepass oder Personalausweis. Für Kinder unter 16 Jahren Kinderausweis oder Eintrag im Pass eines Elternteils. Kraftfahrzeug: Führerschein (Empfehlung EU-Führerschein), Fahrzeugschein, Grüne Versicherungskarte (wird empfohlen). Nationalitätskennzeichen am Fahrzeug (neue EU-Kennzeichen genügen ebenfalls).

Essen und Trinken/Trinkgeld

Bei den Restaurants bestehen natürlich Unterschiede zwischen Großstadt und "flachem Land", wobei sich auch die Bezeichnungen der Lokale inzwischen etwas verwischen. Generell gilt aber, dass ein Ristorante größer, vornehmer und teurer ist als eine oft als Familienbetrieb geführte Trattoria. Die Osteria findet sich leider nicht mehr so oft, sie gilt als Urtyp italienischer Gastlichkeit mit familiärer Atmosphäre und traditioneller Küche und zu anständigen Preisen.

Restaurants sind meist nur von 12 Uhr bis 14 Uhr und abends ab 19.30 Uhr geöffnet. In Italien ist das "coperto" üblich, eine Art Grundpreis für Gedeck und Brot. Unüblich ist die getrennte Rechnung für jeden Gast einer Gruppe. Man zahlt normalerweise "alla romana", auf römische Art, das heißt, einer der Gruppe übernimmt die Abrechnung und kassiert von den anderen einen Durchschnittsanteil samt einer kleinen Draufgabe fürs Trinkgeld. Trinkgeld ist Ermessenssache, aber durchaus üblich. Der Betrag richtet sich nach Art, Dauer und Schwierigkeiten einzelner Dienstleistungen. In besseren Restaurants nicht nur Pizza oder Pasta bestellen, sondern mindestens zwei Gänge.

Es ist üblich, sich immer erst das Wechselgeld bringen zu lassen. Das Trinkgeld lassen Sie dann auf dem Tisch liegen.

Gutes Essen hat in Italien einen sehr hohen Stellenwert, und man nimmt sich dafür viel Zeit. Eine typische Alltagsmahlzeit setzt sich aus drei Gängen zusammen. Wenn die Italiener allerdings ein Fest feiern oder im Restaurant essen, besteht das Mahl normalerweise aus einer Vorspeise, einem Nudelgericht, einem Hauptgericht mit Fleisch oder Fisch, einem Nachtisch und Käse. Der Salat wird oft nach der Hauptspeise serviert. Das Abendessen nehmen die Italiener im Norden etwa ab 19.30 Uhr ein, in südlicheren Regionen dagegen erst etwa um 22 Uhr.

Toscanisches Brot ist seit dem Mittelalter ungesalzen. Der Legende nach führten die Medici eine hohe Salzsteuer ein. Die Bauern weigerten sich, diese zu bezahlen und sie beschlossen, auf das Salz im Brot zu verzichten.

Übrigens, eine neue Studie amerikanischer Forscher beweist: die traditionelle mediterrane Küche ist Garant für ein langes, gesundes Leben. Über mehrere Jahre hinweg untersuchten die Forscher die Eßgewohnheiten von 22.000 Mittelmeer-Anrainern zwischen 20 und 84 Jahren. Tatsächlich sank das Risiko der Probanden, an Herzinfarkt oder Krebs zu sterben, mit ihrer Vorliebe für die traditionelle Küche.

Der Euro

Der Euro wird in Italien etwa ä-uro ausgesprochen, wie zwei Silben, kurzem ä und Betonung auf dem u. Die Münzen (und Scheine) sind in ganz Euro-Europa gültig. Die Banknoten und die Vorderseiten der Münzen sind in Euro-Europa einheitlich gestaltet. Die Rückseiten der Münzen sind von jedem Land individuell ausgeführt worden.

Fahrradfahren in der Toscana

Fahrradrouten in der Toscana gibt es für jeden: für den Profi und für den "sonntäglichen Radfahrer". Es gibt sowohl Strecken für den Straßen-Radsportler als für den Gelände-Biker. Es sind drei Elemente, die das Gesicht der toscanischen Landschaft prägen: die Berge mit langen und kraftraubenden Anstiegen, ausgedehnte Hügel und die Ebenen an der Küste.

Feste und Feiern

In ganz Italien gelten folgende gesetzliche Feiertage:

01.01.

Neujahr/Capodanno

06.01.

hl. Dreikönige/Epifania

bewegliches Fest

Ostern/Pasqua;  Ostermontag/Lunedi di Pasqua (Karfreitag ist kein Feiertag)

25.04.

Tag der Befreiung/Festa della Liberazione

01.05.

Tag der Arbeit/Festa del Lavoro

15.08.

Mariä Himmelfahrt/Ferragosto

01.11.

Allerheiligen/Ognissanti;

08. 12.

Maria Empfängnis/L´Immacolata Concezione;

25. 12.

Weihnachtstag/Natale

26. 12.

2. Weihnachtstag/Santo Stefano;

Karfreitag, Christi Himmelfahrt, Fronleichnam und Pfingstmontag sind in Italien keine gesetzlichen Feiertage.

Dazu kommen die Festtage der lokalen Schutzheiligen. Für die Toscaner gibt es außerdem zahlreiche Anlässe zu feiern: Dorffeste, Sagre oder Essfeste, bei denen lokale Spezialitäten aufgetischt werden, Patronatsfeste und Wettkämpfe in historischen Kostümen.

Kassenzettel

Alle Dienstleistungsbetriebe sind in Italien verpflichtet, ihren Kunden Quittungen auszuhändigen. Achten Sie darauf, dass Ihnen überall, wo Sie etwas einkaufen, ein Kassenzettel (Scontrino Fiscale) ausgehändigt wird. Bei Kontrollen durch die Finanzpolizei (Guardia di Finanza) können Sie (in unmittelbarer Nähe des Geschäftes) aufgefordert werden, diesen Beleg vorzuweisen. Es drohen Bußgelder bis zu 150 €, falls man ohne die entsprechende Quittung angetroffen wird.

Kleidung

In kurzen Hosen, mit kaum bekleidetem Oberkörper ist es nicht erlaubt, Kirchen zu betreten. Ansonsten müssen Besucher in solcher Kleidung damit rechnen, an den Kirchenportalen zurückgewiesen zu werden. Während der Gottesdienste sollten Kirchen nicht besichtigt werden.

An öffentlichen Stränden ist Nacktbaden verboten.

Auf elegante Kleidung wird in Italien viel Wert gelegt, gerade am Abend und bei kulturellen Veranstaltungen. Auch in den Strandorten sollten Sie nicht in Badesachen herumlaufen, wenn Sie keine missbilligenden Blicke auf sich ziehen wollen.

Maut-Gebühren

Für Italien kostet z.B. die Strecke ab dem Brenner bis zur Ausfahrt Firenze-Certosa in der Toscana für einen PKW etwa 25 Euro.

Für Österreich gibt es neben der Jahresvignette PKW € 72,60 Motorrad € 29, auch jene für 2 Monate PKW € 21,80 Motorrad € 10,90 oder 10 Tage PKW € 7,60 Motorrad € 4,30.

Notrufe

Folgende Notrufe gibt es in Italien:

Pronto soccorso - Rettung /Krankenwagen 118
 

Polizia stradale - Verkehrspolizei 113
 

Carabinieri - Polizei 112
 

Vigili del fuoco - Feuerwehr 115
 

ACI - Automobil Club von Italien: 116 (kostenlos) mobil: 800 116 800
 

Soccorso in mare - Seenotrettung 153

Öffnungszeiten

In Italien gibt es keine festen Ladenschlusszeiten. Sie sind regional und branchenabhängig unterschiedlich und werden von den jeweiligen Kommunen festgelegt, d.h., sie können von Ort zu Ort verschieden sein. Die meisten Geschäfte öffnen um 8.30 Uhr und schließen gegen 19.30 Uhr. Mittwoch Nachmittag ist meist geschlossen. Samstag ist normaler Wochentag. Mittagspause ist von 12.30 bis 16 Uhr.

Supermärkte haben meist durchgehend geöffnet, in den Sommermonaten öfters auch am Sonntag Vormittag.

Reiseapotheke

Die schönsten Wochen des Jahres kommen - wer will da schon ans Krankwerden denken? Dennoch Vorsicht ist besser als Nachsicht! Zur Grundausstattung einer Reiseapotheke gehört:

  • Pflaster, Wundverbände, Wundkompressen, Leukoplast, Dreieckstuch, Schere
  • Pinzette, Zeckenpinzette
  • Fieberthermometer
  • Mittel gegen Reisekrankheít
  • Schmerz- und Fiebermittel
  • Wundsalbe
  • Gel oder Salbe für Pellungen
  • Kohletabletten
  • Mineralientabletten
  • Sonnenschutzmittel
  • Mittel gegen Insektenstiche und Sonnenbrand
  • Desinfektionsmittel zur Wundreinigung
  • Schutz vor Insektenstichen
  • Mittel gegen Lippenherpes, Allergien
  • Medikament gegen Augenbeschwerden
  • Mittel gegen Halsschmerzen
  • Konzeptionsverhütung
  • Beruhigungs- und Schlafmittel
  • Ohropax bei Lärmempfindlichkeit

Zusätzlich müssen Sie die Reiseapotheke natürlich mit Präparaten ergänzen, die gegen Erkrankungen helfen, zu denen Sie persönlich neigen. Achten Sie auch auf richtigen Transport während Ihrer Anreise (Hitze- und Sonnenlicht).

Post

Schnellere Zusendung erfolgt mit "Posta Prioritaria" (gegen Aufpreis). Briefmarken (Francobolli) gibt es in den Tabacläden.

Telefon

Die Vorwahl von Italien nach Deutschland ist 00 49, nach Österreich 00 43 und in die Schweiz 00 41. Die Vorwahl von Deutschland und der Schweiz nach Italien ist 00 39, von Österreich 040. Die 0 der Orts-Vorwahl muss aus dem Ausland nach Italien und in Italien mitgewählt werden.
Italienische Mobilnummern werden ohne 0 gewählt. Deutsche Mobil-Telefone funktionieren in Italien. Beachten Sie, dass "Roaming" freigeschaltet sein muss.
Übrigens: im Jahre 1871 wurde von Antonio Meucci in Florenz das Telefon erfunden. Er ließ jedoch sein Patent verfallen. Danach wurde seine Erfindung der A.G. Bell zugeschrieben.

Verkehrsbestimmungen

Es besteht Gurtanlegepflicht und Sturzhelmpflicht. Die Sanktionen betragen hierfür 68,25 bis 275,10 €. Die Promillegrenze liegt bei 0,5 (Verstoß: 270,90 bis 1.083,60 € Bußgeld und Fahrverbot). Parkverbot gilt bei schwarzgelben Bodenmarkierungen. Das Parken auf gelben Parkflächen ist Bussen, Taxis etc. vorbehalten. Sanktionen 33,60 bis 137,55 €.

Jede nach hinten überragende Ladung muss mit einer 50 x 50 cm großen rot-weiß-roten reflektierenden Warntafel (ggf. mit Rückstrahlern) versehen sein.

Tagsüber muss auf allen Strassen außerhalb geschlossener Ortschaften das Abblendlicht (Fahrlicht) eingeschaltet sein (Verstoß: 32 € Bußgeld). Zweiräder müssen das Abblendlicht generell auf allen Straßen einschalten.

Es dürfen keine (gefüllten) Benzin-Kanister in den Fahrzeugen mitgeführt werden.

Es gelten folgende Tempolimits in km/h: im Ortsbereich 50, Landstraßen 90, Schnellstraßen 110, Autobahnen 130. Ausnahme: Brennerautobahn nachts 110.

Die Ankündigung einer 150-km/h Regelung auf dreispurigen Autobahnen wurde bisher nicht umgesetzt.

Wer mit mehr als 40 km/h zu schnell erwischt wird, dem droht ein sofortiges Fahrverbot in Italien. Die entsprechenden Geldbußen müssen auf der Stelle beglichen werden. Es ist nicht mehr möglich, eine Kaution zu hinterlegen, das Fahrzeug wird beschlagnahmt, wenn man nicht bar bezahlt. Für Geschwindigkeitsübertretungen ab 10 km/h droht ein Bußgeld ab 33,60 €, bis 40 km/h zu schnell kostet es zwischen 137,55 und 550,20 €. Ab einer Geschwindigkeitsübertretung von mehr als 40 km/h bis 1.376,55 € und Fahrverbot.

Bei Regen, Schnee und Nebel darf auf allen Autobahnen nicht schneller als 110 km/h gefahren werden und auf Schnellstraßen max. 90 km/h. Diese Regelung gilt auch dann, wenn keine besonderen Verkehrsschilder aufgestellt sind.

Ab 1.Januar 2004 ist es Pflicht, in Italien eine Warnweste mitzuführen. Die italienische Polizei erhebt ein Bußgeld von 35,00 € wenn keine Warnweste im Fahrzeug vorhanden ist. Es ist geplant das Mitführen einer Warnweste in ganz Europa einzuführen.

Privates Abschleppen ist auf der Autobahn verboten.

Auch in Italien ist das Telefonieren im Auto nur mit Freisprecheinrichtung erlaubt. Verstöße werden mit Geldbußen von 33,60 bis 137,55 € geahndet.

Das Überfahren einer roten Ampel wird mit 137,55 bis 550,20 € sanktioniert.

Wenden, Rückwärtsfahren, Spurwechsel auf Autobahnen: Derartige Fahrmanöver auf Autobahnen, insbesondere im Mautstellen-Bereich, werden hart geahndet. Wenn Sie sich in die falsche Spur an einer Mautstelle eingeordnet haben, dürfen Sie auf keinen Fall (!) zurücksetzen, denn dies gilt als Wenden, bzw. Rückwärtsfahren auf Autobahnen. Auch Auf- und Abfahrten gehören in Italien zur Autobahn. Die Sanktionen hier betragen 1.626,45 bis 6.506,85 € und Einziehung des Fahrzeuges für 3 Monate.

Rückwärtsfahren auf Standstreifen, an Mautstellen: 343,35 bis 1.376,55 €.

Die Höhe der Bußgelder wurde festgesetzt durch die Verordnung vom 24.12.2002 (Decreto Ministero Giustizia 24.12.2002, G.U. 30.12.2002).

Hier einige Texte auf den Verkehrsschildern:

Caduta sassi           Steinschlag

Deviazone               Umleitung

Rallentare                Langsam fahren

Senso unico             Einbahnstraße

Rauchverbot - Vietato fumare

Strenges Rauchverbot in Italien. "Hart aber Fair", so lauten die Stimmen der italienischen Bevölkerung zum neuesten Gesetz.

Nur in abgeschlossenen Raucherräumen mit einer separaten Lüftung ist es Restaurant-Gästen in Italien noch gestattet, das Mahl mit Zigaretten oder Zigarren ausklingen zu lassen. Vom 10. Januar 2005 gilt diese neue Regelung.

Dem italienischen Gastronomieverband zufolge haben nur zehn Prozent der Restaurants und Bars die geforderten Räume eingerichtet. Wer dennoch in Gaststätten zum Glimmstängel greift, muss mit bis zu 250 Euro Bußgeld rechnen.

Auf die Kulanz der Gastwirte sollten Touristen nicht bauen: Die Wirte sind verpflichtet, jeden rauchenden Gast anzuzeigen. Wird dies unterlassen, drohen Strafen zwischen 220 und 2200 Euro.

Nach Protesten war die Einführung des Rauchverbotes auf den 10. Januar verschoben worden. Ursprünglich sollte es bereits am 1. Januar in Kraft treten. Schon seit dem 12. Dezember 2004 ist das Rauchen in allen italienischen Zügen verboten, bereits seit Jahren unter anderem in Museen.

Das Verbot gilt auch am Arbeitsplatz, auf Bahnhöfen, Flugplätzen und in allen Geschäften. An der freien Luft darf weiterhin geraucht werden.

Unfall in Italien

Polizei:
Die Polizei nimmt in der Regel nur Unfälle mit Personenschäden und hohem Sachschaden auf.

Bei einem Unfall müssen Sie unbedingt die Versicherung und die Versicherungsnummer des Schädigers erfragen.
Diese Angaben finden Sie im Regelfall an einer Plakette auf der Windschutzscheibe.
Nur aufgrund des Namens und Kennzeichens des Schädigers lässt sich die Versicherung nur unter größten Schwierigkeiten ermitteln.

Gesetzliche Mindestdeckungssumme:
Die Mindestdeckungssumme beträgt umgerechnet pauschal ca. 1.5 Mio. DM für Personenschäden und Sachschäden.

Erstattung von Personenschäden:
Heilbehandlungskosten werden in voller Höhe erstattet.

Erstattung von Sachschäden:
Die entstandenen Sachschäden werden ersetzt. Dabei ist die Vorlage einer Werkstattrechnung ausreichend.
Ein Gutachten wird ebenfalls anerkannt.
In Italien kann eine Reparatur vor Ort von Vorteil sein, da dies die Dauer der Regulierung verkürzt und der Geschädigte aufgrund höherer Preise in Deutschland nicht mit einem Abzug rechnen muss.
Bei Vorlage deutscher Werkstattrechnungen empfiehlt sich die Übersetzung in die italienische Sprache.

Schmerzensgeld:
In Italien hat der Geschädigte nur dann Anspruch auf ein angemessenes Schmerzensgeld, wenn dem Unfall eine strafbare Handlung zugrunde lag. (Bei Unfällen mit schweren Personenschäden kann der Tatbestand der fahrlässigen Körperverletzung erfüllt sein). Die Höhe des Schmerzensgelds richtet sich nach Art und Schwere der erlittenen Verletzungen.

Verdienstausfall:
Hat der Geschädigte nachweislich einen Verdienstausfall erlitten, wird dieser ersetzt. Insoweit empfiehlt sich hier ein Attest eines italienischen Arztes, was die Regulierungsdauer beschleunigt.

Mietwagen:
Mietwagenkosten werden in Italien entsprechend der Reparaturdauer ersetzt. Bei einem Totalschaden ist die Wiederbeschaffungszeit maßgebend.

Wertminderung: Wird in Italien von den Gerichten nicht anerkannt.

Dauer: In Italien kann sich die Regulierung eines Unfalls länger hinziehen als in Deutschland.

Zoll

Am 1.Januar 1983 sind die Zollkontrollen an den Binnengrenzen der Europäischen Union entfallen (nicht jedoch etwaige Sicherheitskontrollen). Mengenmäßige Ein- und Ausfuhrbeschränkungen für Tabak, Alkohol etc. sind somit innerhalb der EU entfallen. Es muss allerdings erkennbar sein, dass die Waren, die Sie mitführen, ausschließlich für den Privatgebrauch bestimmt sind.

……und zum Schluss der kleine Italien – Urlaubsknigge

Die liebenswerten Eigenheiten der Italiener

Ampeln blinken nicht beim Umschalten von grün auf rot.

Kräckers oder Snacks gibt es oft in Bars dazu, wenn man etwas trinkt.

Zeigefinger drehend in die Wange halten – bedeutet "gut".

Autokennzeichen beginnen seit ein paar Jahren einfach dem Alphabet folgend mit: AA, AB, AC usw.

Buona sera heißt auf deutsch "Guten Abend", wird aber in Italien schon ab etwa 15.30 Uhr als Gruß verwendet.

Ein echter Cappuccino besteht aus Espresso, bzw. Caffè und aufgeschäumter Milch, jedenfalls nicht mit Sahnehäubchen mit Schokoflocken. Will man sich nicht als Tourist ausweisen, ordert man diese Köstlichkeit nicht nach 11 Uhr morgens....

Ein Scioppero, ein Streik irgendwelcher Berufsgruppen kann einen schon mal einen Strich durch die "Rechnung" machen.

Zigaretten gibt es nicht im Automat, Supermarkt oder an der Tankstelle, sondern nur in Geschäften mit dem Schild "T" (Tabacchi).

Auch wenn Sie kein Italienisch sprechen, versuchen Sie es wenigstens mit ein paar Worten, um so herzlicher werden Sie aufgenommen.

Der Schlüssel zum italienischen Sozialverhalten liegt darin, una bella figura, eine gute Figur abzugeben. Man(n)/Frau legt auch Wert auf ordentliche Kleidung. Das ist aber nicht nur abhängig davon,  obwohl das auch dazugehört; es beinhaltet vielmehr die richtige Wahl der Anrede, die maßvolle Zurückhaltung beim Alkoholgenuss, das entspannte Verhalten, wenn man irgendwo warten muss. Das Aufstellen eines Liegestuhls unterscheidet sich wohltuend vom Kampf auf Leben und Tod. In Banken, Postämtern oder an Fahrkartenschaltern achtet man auf die Wartelinien.

Es ist per Gesetz verboten, in der Zeit von 13 bis 16 Uhr am Strand mit Radiomusik oder Ballspiel zu stören.

Am Strand beißen Anhänger der Freikörperkultur auf Granit: nackt baden ist in Italien strengstens verboten. Auch das "oben-ohne-sonnen" ist verpönt – wird aber inzwischen toleriert.

Übrigens: eine formlose Begrüßung unter Freunden ist "Ciao" (Hallo oder Tschüs). Bei offiziellen Anlässen gilt  "Buon giorno" (Guten Tag) oder "Buona sera" (Guten Abend).

Die Mitnahme von Hunden in die Restaurants ist oft nicht gestattet. Es wird in in der Regel von den örtlichen Behörden verboten.